- Kahlpfändung
- Kahl|pfän|dung, die (Rechtsspr.): Pfändung aller, auch der lebensnotwendigen Habe eines Schuldners: Verboten ist nämlich die sog. K. (Mieterzeitung 4, 1970, 5).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Kahlpfändung — ⇡ Pfändung und ⇡ Verwertung aller Vermögensgegenstände eines Schuldners. Zur Verhinderung der K. sind in § 811 ZPO gewisse Vermögensstücke für unpfändbar erklärt und dadurch der Zwangsvollstreckung entzogen (⇡ Unpfändbarkeit); auch das… … Lexikon der Economics
Pfändungsschutz — Pfändungsschutz, die aus sozialen Gründen bestehenden Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners. Der Pfändungsschutz verbietet den Gläubigerzugriff auf die gesamte Habe des Schuldners (Verbot der… … Universal-Lexikon
Unpfändbarkeit — I. Begriff:U. bedeutet, dass bestimmte Gegenstände des Schuldners zur Vermeidung der ⇡ Kahlpfändung dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind. II. Unpfändbare Sachen:1. Dazu gehören v.a.: (1) Die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt… … Lexikon der Economics