Kahlpfändung

Kahlpfändung
Kahl|pfän|dung, die (Rechtsspr.): Pfändung aller, auch der lebensnotwendigen Habe eines Schuldners: Verboten ist nämlich die sog. K. (Mieterzeitung 4, 1970, 5).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Kahlpfändung — ⇡ Pfändung und ⇡ Verwertung aller Vermögensgegenstände eines Schuldners. Zur Verhinderung der K. sind in § 811 ZPO gewisse Vermögensstücke für unpfändbar erklärt und dadurch der Zwangsvollstreckung entzogen (⇡ Unpfändbarkeit); auch das… …   Lexikon der Economics

  • Pfändungsschutz — Pfändungsschutz,   die aus sozialen Gründen bestehenden Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners. Der Pfändungsschutz verbietet den Gläubigerzugriff auf die gesamte Habe des Schuldners (Verbot der… …   Universal-Lexikon

  • Unpfändbarkeit — I. Begriff:U. bedeutet, dass bestimmte Gegenstände des Schuldners zur Vermeidung der ⇡ Kahlpfändung dem Zugriff der Gläubiger entzogen sind. II. Unpfändbare Sachen:1. Dazu gehören v.a.: (1) Die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt… …   Lexikon der Economics

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